Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sascha Lauer - 3D-Druck und Design Rostock

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen 3D-Druck und Design Rostock, Inhaber Sascha Lauer, Budapester Straße 72, 18057 Rostock (nachfolgend „3D-Rostock“) und seinen Kunden.
2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn 3D-Rostock ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
3. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. 3D-Rostock schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet 3D-Rostock die Zahlung der Vergütung.

§ 2. Leistungsumfang, Vorlagen, technische und inhaltliche Prüfung
1. 3D-Rostock bietet Kunden an, aus 3D-Modellen (nachfolgend „Vorlagen“) 3-dimensionale Objekte durch Druckverfahren erstellen zu lassen. Alle 3D-Objekte werden auf Basis der Vorlage des Kunden als Einzelstück gefertigt. Zudem bietet 3D-Rostock die Erstellung von Vorlagen, Designs, Zeichnungen und Abbildungen nach Wunsch des Kunden an.
2. Insoweit der Kunde 3D-Rostock mit Leistungen beauftragt, die einen künstlerischen Gestaltungsspielraum aufweisen, wird darauf hingewiesen, dass eine künstlerische Gestaltung bei reinem Nichtgefallen des Kunden keinen Mangel darstellt, außer es wurden konkrete Vorgaben des Kunden nicht umgesetzt.
3. Die 3D-Objekte können materialbedingt innerhalb kurzer Zeit nach Fertigung in geringem Maße an Form, Festigkeit und in den Maßen variieren. Fertigungsbedingt können lichtechte Farben nicht verwendet werden. Material- und fertigungsbedingt sind geringe Abweichungen in Form und Farbe nicht als Mangel anzusehen.
4. Es gelten die handelsüblichen Kriterien von Güte und Beschaffenheit je nach den Toleranzen des Rohstoffherstellers/ -lieferanten, soweit nicht anders vereinbart. 3D-Rostock übernimmt keinerlei Gewährleistung für Qualität, Stabilität und Geeignetheit des vom Kunden gelieferten Materials. Es obliegt dem Kunden, vorab ein kostenpflichtiges Muster fertigen zu lassen.
5. Die 3D-Objekte sind kein Spielzeug und nicht zum Spielen für Kinder geeignet. Es handelt sich um Schmuck, Dekorationsgegenstände sowie Präsentations- bzw. Funktionsmodelle.
6. 3D-Rostock behält sich vor, ihm übertragene Aufgaben auch von Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.

§ 3. Vertragsabschluss
1. Die Darstellungen und Werbungen der Produkte und Leistungen auf der Webseite von 3D-Rostock stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Auf Anfrage des Kunden gibt 3D-Rostock mittels Erklärung in Textform (per E-Mail) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werk- oder Werklieferungsvertrages ab. Dieses Angebot kann innerhalb von 7 Tagen vom Kunden angenommen werden und in dieser Zeit auch nicht von 3D-Rostock zurückgezogen werden. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Kunden in Textform (per E-Mail) zustande. 3D-Rostock lässt dem Kunden daraufhin eine Auftragsbestätigung zukommen.
2. Nach Eingang der Vorlage bei 3D-Rostock wird innerhalb von fünf Werktagen die 3D-Druckbarkeit der Vorlage geprüft, sofern nicht anders vereinbart. 3D-Rostock kann die 3D-Druckbarkeit aus
technischen Gründen nicht garantieren. Stellt sich erst nach Beauftragung bei der Prüfung durch 3D-Rostock heraus, dass die Vorlage nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen 3D-druckfähig ist, informiert 3D-Rostock den Kunden umgehend darüber. In diesem Fall haben 3D-Rostock und der Kunde ein Rücktrittsrecht. 3D-Rostock ist insbesondere nicht zur Anpassung der Vorlage verpflichtet.

§ 4. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung wird durch das Angebot und die Auftragsbestätigung des Kunden bestimmt. Die ausgewiesenen Preise gelten inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die ausgewiesenen Preise sind Festpreise. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise für alle Leistungen in Euro.
2. Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 50,00 € netto zzgl. USt. Bei einer Bestellung unter diesem Wert wird der Betrag auf 50,00 € netto zzgl. USt. aufgerundet.
3. Soweit nicht anders vereinbart, ist der jeweils geschuldete Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und Rechnungslegung zu begleichen.
Die für die Leistungen zu zahlende Vergütung wird bei Auftragssummen ab 1.500 € netto zzgl. USt., soweit nicht anders vereinbart, zur Hälfte im Voraus nach Annahme des Angebotes in Rechnung gestellt und ist sodann fällig.
Bei Auftragssummen ab 8.000 € netto zzgl. USt. wird die zu zahlende Vergütung, wenn nicht anders vereinbart, zu 30 % im Voraus in Rechnung gestellt und ist sodann fällig. In diesem Falle werden weitere 30 % der zu zahlenden Vergütung in Rechnung gestellt und sind sodann fällig, sobald die Hälfte des geplanten Auftragszeitraums vergangen ist.
Die Restsumme wird mit der Lieferung oder sonstigen Leistung in Rechnung gestellt und fällig. Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen.
4. Weiter nicht im Angebot enthaltene Kosten (z. B. Einfuhr- oder Zollgebühren) sind vom Kunden selbst zu tragen. Kosten für Verpackung und Versand sind nicht Bestandteil des Auftragspreises. Bei mehreren Bestellungen werden die 3D-Objekte ggf. zusammen in einem Karton geliefert. Die Versandkosten berechnen sich nach Gewicht, Lieferart und Lieferland.

§ 5. Zahlungsverzug
1. In Fällen, in denen 3D-Rostock eine Anzahlung vom Kunden verlangt, beginnt 3D-Rostock erst nach erfolgter Anzahlung mit der Ausführung der Leistungen. 3D-Rostock übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem Verzug des Kunden hinsichtlich der Anzahlungssumme resultieren. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht und kommt es infolgedessen zu Preisänderungen, werden die daraus resultierenden Mehrkosten dem Kunden von 3D-Rostock in Rechnung gestellt.
2. Insoweit der Kunde nach Zahlungsfälligkeit die vereinbarte Vergütung nicht ausgeglichen hat, wird 3D-Rostock durch Übermittlung einer Mahnung eine weitere Zahlungsfrist setzen.
3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist 3D-Rostock berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt des Verzuges bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn 3D-Rostock eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch von 3D-Rostock aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
4. 3D-Rostock steht es frei, dem Kunden für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2,50 € netto/ 2,98 € brutto in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von 3D-Rostock nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

§ 6. Pflichten des Kunden
1. Werden Daten in elektronischer Form (auch z. B. per USB-Stick) übermittelt, hat der Kunde alles Übliche und Erforderliche zur Absicherung gegen Viren und andere typische Risiken der elektronischen Übermittlung zu unternehmen.
2. Voraussetzung für die Umsetzung der Vorlage des Kunden in ein 3D-Objekt ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde erklärt mit Vertragsschluss verbindlich, dass er berechtigt ist, die Vorlage zu verwenden. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm eingereichten Vorlage durch 3D-Rostock nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit der Inhalte der von ihm gestellten Vorlage verantwortlich ist.
3. Aufträge, die sich auf das 3D-Drucken von Gegenständen beziehen, deren Herstellung und/ oder Besitz illegal ist oder deren Herstellung und/ oder Besitz gegen Rechte Dritter verstößt, wird 3D-Rostock ablehnen. Gleiches gilt für Aufträge, die einen pornografischen, rechts- oder linksextremistischen, rassistischen, diskriminierenden, jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzenden Inhalt haben oder sonst gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Ist über einen solchen Auftrag ein Vertrag geschlossen worden, behält sich 3D-Rostock vor, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gestellte Vorlage und deren Inhalt vor Übermittlung an 3D-Rostock sorgfältig darauf hin zu überprüfen, ob diese den vorstehenden Anforderungen entsprechen.
5. Soweit 3D-Rostock von Dritten oder von staatlichen Stellen, wegen etwaiger Rechtsverletzungen durch die vom Kunden gestellten Vorlage oder dem darauf basierenden 3D-Objekt, in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, 3D-Rostock von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich worauf gerichtet, freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die 3D-Rostock durch die Inanspruchnahme oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten von 3D-Rostock. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zugunsten Dritter – für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von 3D-Rostock. Weitergehende Rechte und Ansprüche von 3D-Rostock bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass 3D-Rostock tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.
6. Die Freistellungs- und Ersatzpflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 7. Lieferung, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zurückbehaltungsrecht
1. Die auf der Webseite von 3D-Rostock sowie in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit diese nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach der Fertigstellung des 3D-Objektes. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung entgegenzunehmen.
2. Ist eine Frist für die Durchführung des Auftrages durch 3D-Rostock vereinbart, so beginnt diese mit Zugang der Auftragsbestätigung durch 3D-Rostock, nicht jedoch vor Eingang sämtlicher vom Kunden für die Auftragsabwicklung zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstige Informationen.
3. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Art der Beförderung, der Transportweg, Art und Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs/ Frachtführers, sowie die Verpackung von der H&S nach ihrem Ermessen frei wählbar. Bei Versand mit Spedition erfolgt die Lieferung bis Bordsteinkante bzw. bis zur ersten verschließbaren Tür.
4. Die Belieferung erfolgt an die vom Kunden bei der Beauftragung angegebene Lieferadresse. Eine Belieferung von Packstationen erfolgt nicht.
5. Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/ Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie höherer Gewalt, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von 3D-Rostock liegen, z. B. Betriebsstörungen – insbesondere bei Betriebsschließungen oder aufgrund
behördlicher Anordnung -, Rohstoff- oder Energiemangel, Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrsstörungen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/ Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss ist. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern eintreten. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Für Liefer-/ Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann 3D-Rostock nicht haftbar gemacht werden.
7. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von 3D-Rostock für den Kunden zumutbar sind. Sofern 3D-Rostock oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
8. Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist 3D-Rostock auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt 3D-Rostock in Verzug.
9. Sollte die Sendung unter der angegebenen Lieferadresse nicht zustellbar sein, kommt der Kunde in Annahmeverzug. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung und den erneuten Versand.
10. Falls Abholung des Druckerzeugnisses und/ oder der Vorlage durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Nachweis der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Der Kunde kommt 14 Tage nach der Mitteilung, dass das Druckerzeugnis und/ oder die Vorlage zur Abholung bereitstehen, in Annahmeverzug. Nach vier Wochen besteht keine Verwahrungspflicht mehr seitens 3D-Rostock. 3D-Rostock behält sich vor, das Druckerzeugnis und/ oder die Vorlage per Nachnahme an den Auftraggeber zu senden und/ oder zu entsorgen.
11. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von 3D-Rostock aus anderen – vom Kunden zu vertretenden – Gründen, so ist 3D-Rostock berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
12. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von 3D-Rostock, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 8. Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Danach besteht insbesondere für nach der Vorlage des Kunden gedruckte 3D-Objekte kein Widerrufsrecht.

§ 9. Eigentumsvorbehalt
1. 3D-Rostock behält sich das Eigentum an den zur Auftragserfüllung verwendeten Materialien und den geschaffenen 3D-Objekten sowie die Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Kunde hat die Gegenstände während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder
Eingriffen Dritter, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, hat der Kunde 3D-Rostock unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
3. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen – 3D-Rostock nicht gehörenden – Gegenständen durch den Kunden zu einer einheitlichen neuen Sache steht 3D-Rostock das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgegenstandes zum Wert des anderen verarbeiteten und/ oder eingefügten Gegenstandes im Zeitpunkt der Verarbeitung und/ oder Verbindung zu. Das für 3D-Rostock demnach entstehende Miteigentum gilt als Vorbehaltsgegenstand im Sinne dieser Bestimmungen.
4. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich der Forderungen von 3D-Rostock ganz oder teilweise in Verzug, ist dieser berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand jederzeit herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen und noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, auch wenn 3D-Rostock nicht vom Vertrag zurückgetreten ist. Eine weitere Mahnung oder Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten durch 3D-Rostock gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5. Der Kunde hat 3D-Rostock alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf den Gegenstand entstehen.

§ 10. Abnahme der Leistung, Rügeobliegenheit
1. Sofern eine Abnahme erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, die Leistung – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – innerhalb von 10 Tagen nach vertragsgemäßer Herstellung abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird 3D-Rostock diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefer-/ Leistungsgegenstand zur erneuten Abnahme vorbringen. Satz 1 und Satz 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand nutzt oder bezahlt.
2. Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, etwaigen Mehraufwand von 3D-Rostock zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.
3. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragspartnern unterzeichnet ist. 3D-Rostock kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von einem Dritten vertreten lassen.
4. Hinsichtlich des Gefahrübergangs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Soweit der Kunde Kaufmann ist und keine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, sind die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde 3D-Rostock offensichtliche Mängel oder andere Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung des Liefergegenstandes erkennbar sind, nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes und andere Mängel nicht binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels in Textform anzeigt. Hierfür genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Liefergegenstände gelten jedoch nicht als genehmigt, soweit 3D-Rostock einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

§ 11. Gewährleistungsrechte und Haftung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. 3D-Rostock gewährleistet, dass das 3D-Objekt frei von Mängeln ist. Die Mangelfreiheit bestimmt sich vor allem nach der über die Beschaffenheit des 3D-Objekts getroffene Vereinbarung. Soweit die
Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernimmt 3D-Rostock jedoch keine Haftung.
3. Dem Kunden ist bewusst, dass die additive Fertigung zum derzeitigen Stand der Technik nicht immer die (Abbildungs-)Genauigkeit der konventionellen Fertigungsmethoden erreichen kann. Insbesondere können die auftragsgegenständlichen Produkte nicht den an Serienprodukte zu stellenden qualitativen Anforderungen gerecht werden. Daher kann die Mangelhaftigkeit eines von 3D-Rostock additiv gefertigten 3D-Objektes wegen Nichteinhaltung verbindlicher Maß- und Gewichtsvorgaben nur dann in Betracht kommen, wenn in erheblichem Umfang von dem abgewichen worden ist, was nach dem Stand der Technik der additiven Fertigung hätte eingehalten werden können.
4. Die gefertigten 3D-Objekte sind unter Umständen zerbrechlich, nicht UV-beständig und nicht wasserfest. Jeglicher Kontakt mit Wasser ist zu vermeiden. Die 3D-Drucke dürfen keiner dauerhaften direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. 3D-Rostock haftet nicht für die unsachgemäße Aufbewahrung oder Verwendung der 3D-Objekte durch den Kunden.
5. Soweit 3D-Rostock im Rahmen der Auftragsdurchführung Daten, insbesondere 3D-Daten, dem Kunden zur Verfügung stellt, haftet 3D-Rostock für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Darüber hinaus wird von 3D-Rostock keinerlei Haftung für einen Verlust oder eine Fehlerhaftigkeit von Daten übernommen, wenn der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit auf dem Austausch der Daten beruht. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht auf dem Datenaustausch beruht.
6. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 3D-Rostock nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind, jedoch begrenzt auf maximal 0,5 % der vertraglichen Vergütung von 3D-Rostock je Woche und insgesamt höchstens 5 % der vertraglichen Vergütung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet 3D-Rostock nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Die vorangegangenen Bestimmungen gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von 3D-Rostock.
9. Die Haftung von 3D-Rostock für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn, Ausfallzeiten, Vermögensschäden, Datenverlust oder Datenbeschädigung, ist ausgeschlossen.
10. Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
11. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen, die Verjährungsbegrenzung sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
12. 3D-Rostock ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird 3D-Rostock mit solch einer Kontrolle beauftragt, hat der Kunde die daraus resultierenden Gebühren und Kosten von 3D-Rostock und Dritter zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.

§ 12. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Schutzrechte
1. 3D-Rostock behält sich an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen im Zuge der Vertragsanbahnung und -abwicklung dem Kunden zugänglich gewordenen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für den jeweiligen Verwendungszweck die nicht ausschließlichen erforderlichen Nutzungsrechte der von 3D-Rostock angefertigten Endarbeiten für die Laufzeit des Vertrages. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von 3D-Rostock
angefertigten Endproduktes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierung der Arbeiten von 3D-Rostock, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst sind, ist grundsätzliche die ausdrückliche Zustimmung von 3D-Rostock einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Teilen des Endproduktes von 3D-Rostock oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
3. Soweit nicht anders vereinbart, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der gefertigten Endarbeiten im Internet (z. B. auf Webseiten, in sozialen Medien) eingeräumt. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei jeder Publikation von Arbeiten, die dem Urheberrecht von 3D-Rostock unterliegen, 3D-Rostock stets als Urheber unter namentlicher Nennung kenntlich zu machen.
4. Der Kunde hat die Kontrollpflicht, dass alle notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32a UrhG, beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche nach § 97 UrhG, gehen zu Lasten des Kunden.
5. 3D-Rostock behält sich vor, die von ihm erstellten 3D-Objekte sowie den Namen oder die Firmenbezeichnung sowie das Logo des Kunden zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde überträgt hierfür 3D-Rostock die Nutzungsrechte an dem Namen bzw. Firmennamen und dem Firmenlogo. 3D-Rostock ist berechtigt, diese Befugnis auf Dritte zu übertragen.
6. Dem Kunden und 3D-Rostock ist es gestattet, Schutzrechte für das angefertigten Endarbeiten anzumelden. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht jedoch keine grundsätzliche Pflicht zur Anmeldung gegenüber dem Vertragspartner. Auch wenn die Leistungen von 3D-Rostock nicht schutzfähig oder auch eintragungsfähig sind, gelten sie als vertragsgemäß ausgeführt.
7. Jegliche Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Kunden abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben bei 3D-Rostock. Dies gilt auch für Leistungen von 3D-Rostock, die nicht von besonderen Schutzrechten umfasst werden.

§ 13. Datenschutz
1. Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
2. Insoweit 3D-Rostock für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.

§ 14. Streitbeilegung
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

§ 15. Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von 3D-Rostock zuständig ist. 3D-Rostock ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit 3D-Rostock geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

Stand: Mai 2023

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